Die im allgemeinen Wohngebiet und in dem mit „(A)" bezeichneten Teil des Kerngebiets auf Tiefgaragen anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 0,5 m starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und gärtnerisch anzulegen. Für Bäume muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.