Als artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme sind folgende Nisthilfen im Plangebiet anzubringen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten:
• am denkmalgeschützten Gebäude: 2 Sperlingsmehrfachquartiere mit je 3 Abteilungen und 10 Nischenbrüterhöhlen,
• an den neuen Gebäuden: 10 Niststeine und 4 Sperlingsmehrfachquartiere.
Auf der externen Ausgleichsfläche nach Nummer 20 sind 2 Nischenbrüterhöhlen und ein Sperlingsmehrfachquartier an Pfählen (mind. 3 m hoch) anzubringen.