• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_464b8d47-f9a7-433a-9cb3-300431d89c8d

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_464b8d47-f9a7-433a-9cb3-300431d89c8d
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Kirchwerder30-Ochsenwerder11
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • Auf der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Garten" sind bauliche Anlagen nur zulässig, sofern sie der Nutzung des Gartens dienen (zum Beispiel Gartenhäuser, Gartengeräteschuppen, Gewächshäuser, Wege sowie Terrassen). Je 1000 m² festgesetzter Grünfläche sind bauliche Anlagen mit einer Grundfläche von 50 m² zulässig; davon dürfen die Grundflächen von Gebäuden insgesamt 20 m² je 1000 m² festgesetzter Grünfläche nicht überschreiten. Die Gebäudehöhe darf 3 m nicht überschreiten.