• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_47c71d50-983d-4816-8db1-dd08e55bb9e5

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_47c71d50-983d-4816-8db1-dd08e55bb9e5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt68
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Auf die Autobahn ausgerichtete Anlagen der Außenwerbung sind nur in einem Mindestabstand von 100 m zum äußeren Rand der befestigten Fahrbahnen der Bundesautobahnen A 7 und A 23 zulässig. Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Sondergebiets ist eine Werbeanlage mit einer Höhe bis zur Oberkante des Werbeträgers von maximal 62 m über Normalnull (NN) zulässig. Außerhalb der mit „(A)" bezeichneten Fläche sind Werbeanlagen nur unterhalb der festgesetzten Gebäudehöhe zulässig.