• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_4a21dd88-2e1a-4269-b017-59b960d8cb64

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_4a21dd88-2e1a-4269-b017-59b960d8cb64
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord41
    schluessel
    • §2 Nr.20
    text
    • Außenleuchten sind zum Schutz von wild lebenden Tierarten ausschließlich mit Leuchtmitteln mit warmweißer Farbtemperatur, maximal 3000 Kelvin, zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten geschlossen auszuführen und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 °C nicht überschreiten. Eine Abstrahlung oberhalb der Horizontalen sowie auf angrenzende Wasserflächen, Gehölze oder Grünflächen ist unzulässig. Die Lichtquellen sind zeitlich und in ihrer Anzahl auf das für die Beleuchtung absolut notwendige Maß zu beschränken.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan