Für die mit „B" bezeichnete Fläche wird in der Planzeichnung der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 58 vom 18. Februar 1970 (HmbGVBl. S. 56), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 501), die Ausweisung Baugrundstücke für besondere bauliche Anlagen (Hochgarage) aufgehoben und stattdessen Mischgebiet mit maximal fünf Vollgeschossen und einer Grundflächenzahl von 1,0 als Höchstmaß ausgewiesen.