Im allgemeinen Wohngebiet sind für die Beleuchtung der
privaten und öffentlichen Außenflächen nur Beleuchtungsanlagen
wie zum Beispiel Niederdrucklampen oder
LED-Lampen zulässig, die ein für Insekten und Fledermäuse
wirkungsarmes Spektrum entsprechend des Standes
der Technik aufweisen. Die Lichtquellen sind zu den
umgebenden Grünflächen und zum Baumbestand hin
abzuschirmen.