Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen und anderen unterirdischen baulichen Anlagen sind, mit Ausnahme funktionaler Flächen (zum Beispiel Terrassen, Treppen, Wege, befestigte Spielflächen), mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Für die Anpflanzung von Bäumen muss der durchwurzelbare Substrataufbau auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum mindestens 100 cm betragen.