Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standortgerechte Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Für festgesetzte Strauchpflanzungen sind dreimal verpflanzte standortgerechte Laubsträucher mit Ballen, Pflanzgröße mindestens 100 cm, zu verwenden und dauerhaft zu erhalten.