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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuenfelde10
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • Dächer von Garagen und Nebengebäuden sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Garagenwände sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden..