Auf der mit „(G)“ bezeichneten Fläche für Gemeinbedarf-Krankenhaus, ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen, dass für Patientenzimmer ein Innenraumpegel von 30 dB (A) während der Nachtzeit und für Patientenzimmer sowie Aufenthalts- und Behandlungsräume für Patienten ein Innenraumpegel von 35 dB (A) während der Tagzeit nicht überschritten wird.