Die über den U-Bahngleisen zu installierende Platte ist eine bauliche Anlage. Entsprechend ihrem Anteil an der insgesamt als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Fläche wird für diesen Breich einschließlich angrenzender Böschungsflächen die Grundflächenzahl mit 0,8 festgesetzt. Die in Klammern dargestellte Grundflächenzahl von 0,4 weist auf die Grundflächenzahl der auf dieser Fläche zu errichtenden Hochbauten hin. Da die ausgewiesene Sechsgeschossigkeit nicht in allen Bereichen voll ausgeschöpft, sondern besonders im Blockinnern nur als städtbaulicher Akzent eingesetzt werden soll, wird für die Bebauung zusätzlich eine maximal zulässige Geschoßfläche festgesetzt.