Die höchstzulässige Traufhöhe (TH), mit Ausnahme der Flurstücke 114 bis 118 der Gemarkung Wilstorf, beträgt 3,5 m über der Oberkante Erdgeschossfußboden. Oberer Messpunkt für die Ermittlung der Traufhöhe ist der Schnittpunkt der traufseitigen Wand mit der Oberkante der Dachhaut beziehungsweise der Oberkante der Attika.