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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt68
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Mit Ausnahme der mit „(B)" bezeichneten Fläche ist im Sondergebiet „Möbelfachmarkt" nur ein Fachmarkt mit den unter den Buchstaben a bis c genannten Warensortimenten mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von insgesamt 39000 m² zulässig. Dem Fachmarkt zugeordnete Schank- und Speisewirtschaften sind zulässig. a) Kernsortiment: Möbel. b) Nicht zentrenrelevante Randsortimente: - Farben, Lacke, Tapeten, - Teppichböden, harte Fußböden, - Fliesen, Sanitär, - Matratzen. Die maximal zulässige Verkaufsfläche für die Summe der nicht zentrenrelevanten Randsortimente beträgt 700 m². c) Zentrenrelevante Randsortimente: Die maximal zulässige Verkaufsfläche für die Summe der zentrenrelevanten Randsortimente beträgt 6500 m². Die einzelnen Sortimentsgruppen dürfen die folgend aufgeführten Verkaufsflächen nicht überschreiten: - Teppiche: 800 m² - Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltswaren: 1400 m² - Kunstgewerbe, Bilder, Kunstgegenstände, Dekoartikel, Geschenke: 950 m² - Leuchten und Leuchtenzubehör: 1150 m² - Elektrogroß- und -kleingeräte ohne HIFI, TV und EDV: 550 m² - Bettwaren, Heimtextilien, Gardinen und Gardinenzubehör: 1800 m² - andere zentrenrelevante Randsortimente: 250 m²