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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rissen45-Suelldorf22
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • Auf den mit „(E)“ bezeichneten privaten Grünflächen Gehölz können notwendige Stellplätze und Stellplatzzufahrten in höchstens 3 m Breite ausnahmsweise zugelassen werden. Bei Doppelhäusern sind gemeinsame Stellplatzzufahrten anzulegen. Der Baumbestand ist dabei in größtmöglichen Umfang zu erhalten. Garagen sind in diesem Bereich unzulässig.