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    xpVersion
    • 6.0
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg90
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • Das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrecht können zugelassen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan