Die Verordnung über den Bebauungsplan Ottensen 12 vom 14. Juli 1964 (HmbGVBl. S. 158) wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte „Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungs-plan Ottensen 12“ wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird die folgende Nummer 5 angefügt: „5. Im Mischgebiet sind Spielhallen, Wettbü-ros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Hand-lungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“