Auf der festgesetzten Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist eine Hecke aus standortgerechten einheimischen Laubgehölzen mit einer Mindesthöhe von 1 m und einer maximalen Höhe von 1,5 m zu pflanzen, die unmittelbar nach der Pflanzung die Funktion als gliederndes Freiraumelement übernimmt.