Bei der Anlage von Stellplätzen ist ein 1 m breiter, dauerhaft zu begrünender, Pflanzstreifen anzulegen, in dem drei kleinkronige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden anzupflanzen sind, wenn diese Stellplätze als innenliegender, umfahrbarer Block, konzipiert sind