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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten1
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • In dem rot umrandeten Wohngebiet darf die Frontlänge der Wohngebäude 20,0 m und 40 vom Hundert der Frontlänge des Baugrundstückes nicht überschreiten. Es sind Bauwiche von mindestens 5,0 m einzuhalten. Garagen und Einstellplätze für Kraftfahrzeuge sind in Vorgärten und Bauwichen unzulässig.