Es wird folgende Nummer 7 angefügt:
„7. Auf den Wohngebietsflächen entlang der Wellingsbütteler Landstraße sind im Anschluss an die festgesetzte Straßenbegrenzungslinie in einer Breite von 1,5 m Nebenanlagen, soweit sie nicht für die Erschließung erforderlich sind, sowie Stellplätze und Garagen unzulässig. Auf diesen Flächen sind als Anpflanzungen nur Stauden und Sträucher zulässig.“