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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn72
    schluessel
    • §2 Nr.3
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet sind die Wohn- und Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung dem Diekmoorweg zuzuordnen. Für Schlafräume und Kinderzimmer sind durch geeignete bauliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass nachts ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB (A) nicht überschritten wird. Zudem ist zum Diekmoorweg tags durch geeignete Maßnahmen wie zum Beispiel verglaste Loggien, Schutzwände etc. im bebauten Außenwohnbereich ein Lärmpegel von höchstens 59 dB (A) sicherzustellen.