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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen45
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet ist für jede 150 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewach­ senen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder für jede 300 m2 der nicht überbauten Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt, zu pflanzen. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen.