Auf ebenerdigen PKW-Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Auf ebenerdigen PKW-Stellplatzanlagen zwischen der BAB A 1 und den Gebäuden ist für je vier Stellplätze ein kleinkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.