• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_57bc9443-894a-4dd7-bf1c-ac941ccf2c81

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eppendorf25
    schluessel
    • §2 Nr. 6
    text
    • Schlafräume sind zu den Gebäudeseiten zu orientieren, bei denen nachts die Mittelungspegel des Straßen- und Schienenlärms maximal 54 dB(A) betragen. Wohn- und Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen sowie Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für den Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung zu lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan