5. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Graf-Johann-Weg und der Bundesautobahn A 7 gilt:
5.5 Auf der mit „E“ bezeichneten Fläche wird die Ausweisung „Baugrundstücke für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Alters- und Pflegeheim“ aufgehoben. Die nach dem Bundesfernstraßengesetz planfestgestellten Flächen werden nachrichtlich übernommen.