Für Geschäftsgebiet (K)
35 % der Grundstücksflächen sollen begrünt werden. Eine Unterkellerung dieser Flächen, beispielsweise für Garagen, ist zulässig. Einfriedigungen und Hecken sollen, soweit sie erforderlich sind, eine Höhe von 40 cm nicht überschreiten. Sie sollen mit in die Grünanlage einbezogen werden.