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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt14
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen einschließlich Nebengebäuden nur innerhalb der mit „(B)" und „(C)" bezeichneten Flächen zulässig. Außerhalb der mit „(B)" und „(C)" bezeichneten Flächen können ausnahmsweise untergeordnete Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe, wie Weideunterstände, zugelassen werden.