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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Horn43
    schluessel
    • §2 Nr.12
    text
    • Die mit „(B)" bezeichneten Flächen mit dem Ausschluß von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind extensiv zu pflegen. Entlang des zu erhaltenden Knicks ist ein 3 m breiter Schutzstreifen vorzusehen, der in Abständen von zwei bis drei Jahren zu mähen ist. Die übrigen Flächen dürfen maximal zweimal jährlich gemäht werden.