• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_5c2cf9ce-73a7-4bf9-b2d6-cfedc4107356

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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup66
    schluessel
    • §2 26.
    text
    • Für die festgesetzten Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote sind standortgerechte, einheimische Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Wurzelbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 18 m² anzulegen und zu begrünen. Die Stärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus der offenen Vegetationsfläche muss mindestens 120 cm betragen
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan