Auf den Flurstücken 4084 und 1805 im allgemeinen Wohngebiet sind die Außenwände der Bebauung, deren Fenster- und Türanteil unter 15 v.H. der Wandfläche liegt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.