• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_5d20f437-0045-4f89-af9f-3e2f02d7b5c6

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_5d20f437-0045-4f89-af9f-3e2f02d7b5c6
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel23-Langenhorn83
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • In dem allgemeinen Wohngebiet sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den verkehrslärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan