Auf den zur östlichen privaten Grünfläche gewandten Fassadenseiten
sind Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand
mehr als 8 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden
mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m
Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.