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    xpVersion
    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge68(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.2.2.3
    text
    • 2.3 Im Gewerbegebiet sind auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 400 m² zulässig. Die Grundstücksfläche, die von diesen Betrieben genutzt wird, ist durch Hecken in einer Höhe von mindestens 2,00 m allseitig einzufassen. Die Hecken können für erforderliche Grundstückszufahrten in einer Breite von 5 m durchbrochen werden.