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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup44
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Im reinen Wohngebiet entlang der Flurstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlaf­ räume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.