• XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_5f6b0cca-9854-48c8-b288-aa906fb618fe

    gmlId
    • XPLAN_XP_TEXTABSCHNITT_5f6b0cca-9854-48c8-b288-aa906fb618fe
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Marienthal27
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • In den Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.