Im Dorfgebiet und in den „Erhaltungsbereichen" gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
1. Die Dachneigung darf nicht weniger als 47 Grad betragen. Für die Ausführung der Dachdeckung dürfen nur Reet oder rote S-Pfannen verwendet werden.
2. Für die Außenwände von Gebäuden dürfen nur hellrote bis rotbraune Ziegelsteine verwendet werden.
3. Die Fenster sind kleinteilig zu gliedern.