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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge17(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.1.3.6
    text
    • In den Gewerbegebieten sind mindestens 20 v. H. der Grundstücksflächen als offene Vegetationsflächen anzulegen. Alternativ sind bei genehmigten Nutzungen – sofern aufgrund der bestehenden baulichen Dichte die Maßnahme nach Satz 1 nicht oder nicht ohne erheblichen Aufwand realisierbar sein sollte – Dächer von Gebäuden mit einer Neigung von weniger als 20 Grad mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Wintergärten und Gewächshäuser sind von der Begrünungsverpflichtung ausgenommen.