Auf den mit „(A)“, „(A1)“ und „(B)“ bezeichneten Flächen der Gewerbegebiete sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, die nicht in räumlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit Gewerbebetrieben stehen, nur ausnahmsweise zulässig. [Anmerk. XPlan: „(A)“, „(A1)“ aufgehoben durch OM40].