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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Tonndorf35-Rahlstedt139
    schluessel
    • §2 Nr.13
    text
    • Zu pflanzende kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, mittelkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen. Für festgesetzte Anpflanzungen von Bäumen und Hecken sind standortgerechte heimische Laubgehölzarten zu verwenden. Ausnahmsweise sind standortbezogen auch solche Arten verwendbar, die im Hinblick auf ihre Klimaresilienz ökologisch und gestalterisch besser geeignet sind. Heckenpflanzungen sind mit zweifach verpflanzte Heckensträucher, Pflanzhöhe 100 bis 125 cm, mit drei Pflanzen je Heckenmeter vorzunehmen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan