Im allgemeinen Wohngebiet sind die Dachflächen als
Flachdächer oder flach geneigte Dächer bis zu einer
Neigung
von 20 Grad herzustellen und zu mindestens
85 vom Hundert mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv
zu begrünen. Technische Aufbauten (zum Beispiel
Haustechnik, Solaranlagen) sind bis zu einer Höhe von
1,5 m zulässig.