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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Suelldorf3
    schluessel
    • §2 Nr.15
    text
    • Für die zur Erhaltung und zum Anpflanzen festgesetzten Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich von zu erhaltenen Gehölzen unzulässig.