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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge17(1Aend)
    schluessel
    • §1 Nr.2.1.3.8
    text
    • In den Gewerbegebieten sind für die Baumpflanzungen heimische, standortgerechte Gehölze zu verwenden. Je Baum ist ein offener Vegetationsraum von mindestens 16 m² Fläche und 0,8 m Tiefe anzulegen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Bei Abgang der anzupflanzenden Bäume sind entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen und zu erhalten.