Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenanpflanzungen
sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu
verwenden und zu erhalten. Für die Flächen zum Anpflanzen
und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
sind für die Sträucher mindestens 70 v. H. einheimische
Gehölze zu verwenden. Die zu pflanzenden Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe
über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Je Baum ist eine
durchwurzelbare Fläche von mindestens 12 m² vorzusehen.
Als Strauch- und Heckenpflanzen sind mindestens
zweimal verpflanzte Gehölze, Höhe 100 bis 150 cm, zu verwenden.