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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel23-Langenhorn83
    schluessel
    • §2 Nr.14
    text
    • Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenanpflanzungen sind einheimische standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Für die Flächen zum Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind für die Sträucher mindestens 70 v. H. einheimische Gehölze zu verwenden. Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Je Baum ist eine durchwurzelbare Fläche von mindestens 12 m² vorzusehen. Als Strauch- und Heckenpflanzen sind mindestens zweimal verpflanzte Gehölze, Höhe 100 bis 150 cm, zu verwenden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan