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    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilstorf37
    schluessel
    • §2 13.
    text
    • Die Dachflächen der eingeschossigen Gebäudeteile sowie die nicht überbauten Bereiche von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft intensiv zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume auf den Tiefgaragen ist eine mindestens 100 cm tiefe Baumgrube anzulegen. Diese ist auf einer Fläche von 12 m² mit Tiefen- und Grabenbelüftung sowie mindestens 14 m³ überbaubaren Baumgrubensubstrat herzustellen. Flächen, die der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen sowie Wege und Terrassen sind von der Begrünungspflicht ausgenommen. Die Dächer sind als Retentionsdächer auszubilden. Dachflächen, die der Belichtung, Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Anlagen dienen sowie Wege und Terrassen sind von der Begrünungspflicht ausgenommen. Es sind insgesamt mindestens 2.500 m² der Dachflächen der eingeschossigen Gebäudeteile sowie der nicht überbauten Bereiche von Tiefgaragen zu begrünen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung BPlan