Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Fuhrunternehmen sowie Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig. Ferner sind Betriebe mit Verwendung, Erzeugung, Lagerung (außer Heizöleigenbedarf) oder Umschlag wassergefährdender Stoffe unzulässig.