Im Sondergebiet sind die flachen und bis 15 Grad geneigten Dachflächen von Gebäuden und von Einhausungen, soweit sie nicht der Belichtung, Be- und Entlüftung oder Foto-voltaik dienen, flächendeckend mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.