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    xpVersion
    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D177
    schluessel
    • Nr. 2.6
    text
    • Für die Zwecke der Betriebe in den Gebäuden auf den angrenzenden Grundstücken und zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Reichsgaragenordnung sind gemeinschaftliche Zu- und Abfahrten vorgesehen. Die Kosten für das Bereitstellen der durch Begrenzungslinien bezeichneten Fläche sowie für das Herrichten, Unterhalten, Reinigen und Beleuchten der im Durchführungsplan dargestellten gemeinschaftlichen Zu- und Abfahrt haben die jeweiligen Eigentümer der anliegenden Grundstücke gemeinsam zu tragen. Die dafür notwendigen privaten Rechte und Pflichten der Beteiligten untereinander werden im Umlegungsverfahren begründet.