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    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld19
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Für Pflanzungen auf Grund festgesetzter Anpflanzungs- und Erhaltungsgebote sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden. Im Kronenbereich von Bäumen ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen und mit standortgerechten Pflanzen zu begrünen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume unzulässig.