Für Reihenhäuser beiderseits der Lampestraße gelten folgende Anforderungen:
Anbauten und Eingangsvorbauten sind in Material und Gestaltung den vorhandenen Reihenhäusern anzupassen. Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sind in weißgestrichenem Putz oder in gelbem Verblendstein auszufuhren. Die Dächer der eingeschossigen Anbauten dürfen höchstens 6 Grad geneigt sein.